SPRENGMITTELVERORDNUNG

die SPRENGMITTELVERORDNUNG ist mit 01.06.2022 außer Kraft getreten, aufgehoben durch BGBl. II Nr. 208/2022.

 Sprengmittel dürfen ja seit einigen Jahren nur mehr nach den Bestimmungen des Sprengmittelgesetzes 2010 (§§ 12a bis 12i) in Verkehr gebracht werden, damit wurde eine EU-Regelung umgesetzt und die Sprengmittelverordnung quasi „ersetzt“.

Bei den Sprengmittelscheinen kann also die Formulierung "Sprengmittel, die der Sprengmittelverordnung entsprechen" nicht mehr verwendet werden. Möglich ist aber: "Sprengmittel, die dem Sprengmittelgesetz 2010 entsprechen" oder "Sprengmittel, die in Österreich zur Verwendung zugelassen sind" Oder man führt die Typen der Sprengstoffe an. 


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